Direkt zum Inhalt springen
Schwielowsee Umzug Umzüge am Schwielowsee · Geltow Angebot anfragen
Vollgestellter Kellerraum mit Regalen, Kisten und Fahrrädern, wie er beim Aufmaß mitgezählt wird, am Fuß der Treppe steht ein Träger

Was in ein gutes Umzugsangebot gehört

Ein Umzugsangebot ist erst dann eines, wenn jeder Posten einzeln dasteht: Arbeitszeit und Zahl der Kräfte, Fahrzeug, Anfahrt, Packmittel, Zusatzarbeiten und die Haftung. Eine einzelne Summe unter der Zeile Umzug komplett sagt nichts darüber, was am Umzugstag geschieht und was zusätzlich berechnet wird. Wer zwei Angebote vergleichen möchte, braucht in beiden dieselben Zeilen.

Angebot anfragen 01579 2657045

Jeder Posten steht mit eigener Menge und eigener Zahl da, nicht als Teil einer Sammelsumme

Das Angebot nennt die Zahl der Kräfte und die geplante Dauer, nicht nur einen Endbetrag

Zusatzarbeiten und Sonderfälle stehen vor der Zusage im Text und nicht erst in der Rechnung

Grundlage ist ein Aufmaß, bei dem auch Keller, Dachboden und Nebenräume gesehen wurden

Die gesetzliche Haftung nach Paragraf 451e HGB ist benannt und nicht verschwiegen

Warum eine einzige Summe nichts wert ist

Eine Zahl ohne Aufschlüsselung lässt sich nicht prüfen und nicht vergleichen. Sie sagt nicht, wie viele Kräfte kommen, wie lange sie eingeplant sind, welches Fahrzeug fährt und was geschieht, wenn der Tag länger dauert als gedacht. Zwei Angebote mit derselben Endsumme können völlig verschiedene Leistungen meinen, und der Unterschied zeigt sich erst, wenn der Wagen vor der Tür steht.

Die zweite Schwäche einer Sammelsumme ist, dass sie Lücken versteckt. Wenn Packmittel, Möbelmontage oder die Entsorgung des alten Schranks nicht auftauchen, heißt das nicht, dass sie enthalten sind, sondern nur, dass darüber noch nicht gesprochen wurde. Gesprochen wird dann am Umzugstag, und das ist der ungünstigste Zeitpunkt für ein Preisgespräch.

Ein aufgeschlüsseltes Angebot nützt beiden Seiten. Sie sehen, wofür Sie zahlen, und können einzelne Posten streichen, wenn Sie sie selbst übernehmen wollen. Wir sehen, was wir eingeplant haben, und müssen am Umzugstag nicht improvisieren. Streit entsteht fast nie über die Höhe eines Postens, sondern darüber, dass es ihn im Angebot nicht gab.

Die Posten, die getrennt dastehen müssen

Ein vollständiges Angebot benennt zuerst die Arbeit: wie viele Kräfte kommen, wie lange sie eingeplant sind und was eine zusätzliche Stunde bedeutet, falls es länger dauert. Dann folgt das Fahrzeug mit seiner Größe, denn ob ein Kastenwagen oder ein Möbelwagen fährt, entscheidet über die Zahl der Fahrten.

Danach kommen die Wege: Anfahrt zur ersten Adresse, die Strecke zwischen den beiden Adressen und, wenn nötig, der Tragweg zwischen Standplatz und Wohnungstür. Getrennt davon stehen Packmittel und Arbeiten, die nicht jeder Umzug braucht, etwa das Abbauen und Wiederaufbauen von Möbeln, die Einbauküche oder die Entsorgung dessen, was nicht mitkommt.

Am Schluss gehören zwei Angaben dazu, die keine Leistung sind und trotzdem in jedes Angebot gehören: die Mehrwertsteuer, also ob die genannten Beträge brutto oder netto gemeint sind, und die Haftung. Fehlt eine von beiden, ist das Angebot unvollständig, auch wenn es sonst gut aussieht.

  • Zahl der Kräfte und geplante Dauer, dazu der Satz für jede weitere Stunde
  • Fahrzeug mit Größe und, falls zwei fahren, beide getrennt
  • Anfahrt und die Strecke zwischen den Adressen
  • Tragweg, Stockwerke und alles, was den Weg vom Wagen zur Tür verlängert
  • Packmittel nach Art und Menge, mit dem Hinweis, was geliehen und was gekauft wird
  • Möbelmontage, Küche, Entsorgung und andere Arbeiten, jede mit eigener Zeile
  • Mehrwertsteuer und Haftung im Klartext

Was beim Aufmaß aufgenommen wird

Ein belastbares Angebot entsteht nicht am Telefon, sondern in der Wohnung. Beim Aufmaß wird das Volumen geschätzt, das in den Wagen soll, und zwar Raum für Raum. Dazu gehören die Stücke, an die beim Telefonat niemand denkt: der Keller, der Dachboden, der Balkon, die Garage, der Schuppen und das Regal in der Waschküche.

Genauso wichtig sind die Wege. Der Aufmaßtermin klärt, in welchem Stockwerk die Wohnung liegt, wie breit das Treppenhaus ist, ob ein Aufzug vorhanden und benutzbar ist und wo ein Wagen halten kann. Am Zielort wird dasselbe noch einmal aufgenommen, denn dort entstehen genauso viele Überraschungen wie beim Auszug.

Berechnet wird der Rundgang nicht, und eine Zusage entsteht daraus auch nicht. Es dauert je nach Wohnungsgröße eine halbe bis eine Stunde, und danach steht fest, welches Fahrzeug kommt, wie viele Kräfte eingeplant sind und welche Zusatzarbeiten nötig werden. Wer stattdessen eine Zahl ohne Besichtigung bekommt, hat eine Schätzung erhalten und keine Zusage.

Wodurch ein Angebot am Umzugstag nicht mehr stimmt

Angebote kippen selten wegen des Preises, sondern wegen der Menge. Wenn beim Aufmaß von drei Zimmern die Rede war und am Umzugstag zusätzlich ein voller Keller dazukommt, passt weder das Fahrzeug noch die eingeplante Zeit. Das ist reparierbar, aber nur, wenn es vorher gesagt wird.

Die zweite Ursache sind Wege, die niemand erwähnt hat: ein Aufzug, der am Umzugstag gewartet wird, ein zweiter Hinterhof, eine Zufahrt, die für den Wagen zu schmal ist. Der dritte Klassiker ist die Übergabe, die sich verschiebt, weil ein Schlüssel fehlt, und die Kolonne wartet mit voller Ladung.

Ein gutes Angebot benennt deshalb nicht nur, was gemacht wird, sondern auch, was geschieht, wenn sich etwas ändert. Ein Satz dazu genügt: dass jede Änderung vorher angesprochen wird, bevor sie ausgeführt und berechnet wird. Wer diesen Satz nicht findet, sollte danach fragen.

  • Räume, die beim Aufmaß nicht gezeigt wurden, meist Keller, Dachboden oder Garage
  • Ein Aufzug, der am Umzugstag nicht benutzbar ist
  • Eine Zufahrt, an der das geplante Fahrzeug nicht ankommt
  • Möbel, die zerlegt werden müssen, obwohl davon nie die Rede war
  • Eine Übergabe, die sich verschiebt und die ganze Kolonne warten lässt

Festpreis, Stundensatz und die Mischung aus beidem

Beide Formen haben ihre Berechtigung. Ein Festbetrag lohnt, wenn die Menge feststeht und gesehen wurde; dann tragen wir das Risiko, dass der Tag länger dauert. Ein Stundensatz ist ehrlicher, wenn niemand weiß, wie viel wirklich zusammenkommt, etwa beim Räumen eines vollen Hauses.

Gefährlich ist nur die dritte Variante: ein Festbetrag, der ohne Besichtigung genannt wurde. Er hält bis zu dem Moment, in dem sich die Menge als größer erweist, und dann wird nachverhandelt, während die Kartons schon im Flur stehen. Deshalb hängt jede verlässliche Festzusage an einem Aufmaß.

In der Praxis ist die Mischung häufig die beste Lösung: ein Festbetrag für den planbaren Kern und klar benannte Sätze für alles, was hinzukommen kann. Wichtig ist, dass beide Teile im selben Papier stehen und dass erkennbar ist, welcher Teil fest ist und welcher nach Aufwand geht.

Fragen, die vor der Unterschrift geklärt gehören

Die nützlichsten Fragen sind die einfachen. Wie viele Menschen kommen, und wie lange sind sie eingeplant? Wer führt die Kolonne, und wie ist diese Person am Umzugstag erreichbar? Fährt ein eigenes Fahrzeug oder wird ein Nachunternehmer beauftragt? Auf jede dieser Fragen gibt es eine klare Antwort oder einen Grund, misstrauisch zu werden.

Ebenso wichtig ist die Frage nach dem Danach: Wer holt geliehene Kartons und Decken wieder ab, und wann? Was passiert mit Verpackungsmaterial? Und wie wird ein Schaden gemeldet, falls doch etwas passiert, an wen und in welcher Form?

Wenn eine Antwort lautet, das mache man am Umzugstag, ist das ein Hinweis. Alles, was sich vorher klären lässt, gehört vorher geklärt, weil am Umzugstag alle Beteiligten unter Zeitdruck stehen und niemand in Ruhe verhandeln kann.

  • Wie viele Kräfte kommen, und wie lange sind sie eingeplant?
  • Was kostet eine zusätzliche Stunde, und wann wird sie angekündigt?
  • Welches Fahrzeug fährt, und reicht eine Fahrt?
  • Fahren eigene Leute oder ein beauftragter Betrieb?
  • Sind alle Nebenräume im Volumen enthalten?
  • Wie und bis wann wird ein Schaden gemeldet?
  • Wer holt geliehenes Material wieder ab?

Die gesetzliche Haftung nach Paragraf 451e HGB

Ein Umzugsvertrag ist rechtlich ein Frachtvertrag mit eigenen Regeln. Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts haftet das Unternehmen, aber begrenzt: Paragraf 451e des Handelsgesetzbuchs deckelt die Haftung auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird. Diese Grenze gilt unabhängig davon, was das beschädigte Stück gekostet hat.

Daraus folgt eine einfache Rechnung. Ein Haushalt mit rund vierzig Kubikmetern hat eine Haftungsgrenze, die sich aus dieser Zahl ergibt, und die reicht für den üblichen Hausrat aus. Sie reicht nicht für einzelne Stücke von hohem Wert, etwa Kunst, Sammlungen oder besondere Geräte. Wer so etwas besitzt, spricht es vor dem Termin an und lässt eine eigene Vereinbarung dazu ins Angebot schreiben.

Schäden, die man beim Ausladen sieht, werden sofort und schriftlich festgehalten, am besten mit Foto und Unterschrift beider Seiten. Für später entdeckte Schäden sieht das Gesetz eine kurze Anzeigefrist vor; sie sollte im Angebot oder in den Bedingungen ausdrücklich stehen. Ein Anbieter, der zur Haftung gar nichts schreibt, hat die wichtigste Zeile weggelassen.

Sachtafel: Posten im Angebot und woran ein Fehlen auffällt

  • Zahl der Kräfte und geplante Dauer Woran man erkennt, dass er fehlt: Es steht nur eine Endsumme da, ohne Stunden und ohne Personen
  • Satz für jede weitere Stunde Woran man erkennt, dass er fehlt: Auf die Frage nach Verlängerung gibt es nur eine mündliche Antwort
  • Fahrzeug mit Größe Woran man erkennt, dass er fehlt: Im Angebot steht Transport, aber weder Kubikmeter noch Fahrzeugart
  • Anfahrt und Strecke Woran man erkennt, dass er fehlt: Die Entfernung taucht nirgends auf, obwohl die Adressen weit auseinanderliegen
  • Tragweg und Stockwerke Woran man erkennt, dass er fehlt: Etage und Aufzug wurden nie erfragt
  • Packmittel nach Art und Menge Woran man erkennt, dass er fehlt: Kartons werden erwähnt, aber weder gezählt noch als geliehen oder gekauft benannt
  • Möbelmontage Woran man erkennt, dass er fehlt: Es steht Umzug komplett da, ohne Abbau und Aufbau je zu nennen
  • Entsorgung Woran man erkennt, dass er fehlt: Was nicht mitkommt, ist im Papier gar nicht erwähnt
  • Mehrwertsteuer Woran man erkennt, dass er fehlt: Es fehlt der Hinweis, ob die Beträge brutto oder netto gemeint sind
  • Haftung Woran man erkennt, dass er fehlt: Kein Wort zur gesetzlichen Haftung und keine Angabe zum Umzugsgut

Das Aufmaß kostet nichts. Ein Angebot, das ohne Besichtigung und ohne Rückfragen zustande kommt, ist eine Schätzung und keine Zusage.

Fragen rund um Angebot, Aufmaß und Haftung

Warum reicht eine einzige Summe nicht aus?

Weil sie sich nicht prüfen lässt. Ohne Zeilen für Arbeitszeit, Fahrzeug und Zusatzarbeiten weiß niemand, was enthalten ist. Erst die Aufschlüsselung macht zwei Angebote vergleichbar und zeigt, welche Posten bei dem einen fehlen.

Was kostet ein Aufmaß?

Nichts, und es verpflichtet auch zu nichts. Wir sehen uns alle Räume an, auch Keller und Nebenräume, prüfen Treppe und Zufahrt und schätzen das Volumen. Erst danach entsteht ein Angebot, das diesen Namen verdient.

Ist ein Festpreis immer besser als ein Stundensatz?

Nein. Ein Festbetrag ist gut, wenn die Menge gesehen wurde; ein Stundensatz ist ehrlicher, wenn niemand weiß, wie viel wirklich zusammenkommt. Unbrauchbar ist nur der Festbetrag ohne Besichtigung, weil er beim ersten Keller zusammenbricht.

Und wenn am Umzugstag mehr dasteht, als beim Rundgang zu sehen war?

Dann wird es angesprochen, bevor es getan wird. Zusätzliche Menge heißt zusätzliche Zeit und manchmal eine zweite Fahrt, und beides bekommt eine eigene Zeile. Was ohne Ankündigung passiert, gehört nicht auf die Rechnung.

Wie hoch ist die gesetzliche Haftung bei einem Umzug?

Sie liegt nach Paragraf 451e HGB bei 620 Euro je Kubikmeter Laderaum, der für die Sendung gebraucht wird. Das ist eine Obergrenze und kein Zeitwert. Für einzelne wertvolle Stücke braucht es eine eigene Vereinbarung, die vor dem Termin getroffen wird.

Wann muss ich einen Schaden melden?

Was beim Ausladen sichtbar ist, wird sofort schriftlich festgehalten, am besten mit Foto. Für später entdeckte Schäden gilt eine kurze gesetzliche Anzeigefrist, die im Angebot oder in den Bedingungen stehen sollte. Fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Woran erkenne ich ein unseriöses Angebot?

An drei Zeichen: keine Besichtigung, keine Aufschlüsselung, keine Angabe zur Haftung. Dazu kommt oft, dass der Betrag am Telefon genannt und erst am Umzugstag wieder zum Thema wird. Ein Angebot, das man nachlesen kann, ist die halbe Sicherheit.

Lassen sich einzelne Zeilen aus dem Angebot wieder herausnehmen?

Genau dafür stehen sie einzeln da. Wenn Sie selbst packen oder die Montage übernehmen, fällt die Zeile weg und der Betrag mit ihr. Umgekehrt lässt sich eine Leistung ergänzen, solange der Termin noch nicht unmittelbar bevorsteht.

Was im Angebot steht, steht später in der Rechnung

Jede Zusatzarbeit wird angesprochen, bevor sie ausgeführt wird, und die gesetzliche Haftung nach Paragraf 451e HGB benennen wir, statt sie zu übergehen.

Ablauf ansehen 01579 2657045

Sandwege, Uferstraßen und Waldzufahrten kennen wir, bevor wir das erste Mal hinfahren

Passt der Einzug nicht zum Auszug, steht ein Abteil im Zwischenlager bereit

Die Zahl aus dem Angebot taucht auf der Rechnung unverändert wieder auf

Der Rundgang über das ganze Grundstück ist umsonst, auch ohne Auftrag danach

Das gehört häufig mit dazu

Kartons packen und beschriften Reihenfolge, Gewicht und ein Beschriftungssystem, das am Zielort trägt. Seite öffnen
Uferweg und Standplatz Wie nah der Wagen an die Tür kommt und wer die letzten Meter trägt. Seite öffnen
Einlagerung zwischen den Terminen Ein Abteil für die Wochen, in denen die Ladung nirgendwo hinkann. Seite öffnen

Vergleichen Sie in Ruhe, aber vergleichen Sie Zeilen

Holen Sie mehrere Angebote ein und prüfen Sie, ob überall dieselben Posten stehen; unseres bekommen Sie nach einem kostenlosen Aufmaß.

Angebot anfragen 01579 2657045